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Verträge: Verträge sind rechtlich durchsetzbare Vereinbarungen zwischen zwei oder mehr Parteien, die gegenseitige Verpflichtungen begründen. Sie sind ein Versprechen, etwas zu tun oder zu unterlassen. Die Bedingungen eines Vertrags müssen von beiden Parteien vereinbart werden. Siehe auch Vertragstheorie.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Experimentelle Psychologie über Verträge - Lexikon der Argumente

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Verträge/Experimentelle Psychologie/Wilkinson-Ryan: Der vertragliche Austausch impliziert verschiedene und manchmal widersprüchliche soziale und moralische Normen (...). Insbesondere sind Verträge ein Thema der Moralpsychologie, insofern als Verträge dazu neigen, sowohl persönliche moralische Normen wie das Einhalten von Versprechen als auch andersartige Präferenzen wie Großzügigkeit und Reziprozität zu implizieren.
>Normen
, >Reziprozität.
Entlastungsklauseln: Eine der ersten Studien in diesem Bereich war die Studie von Stolle und Slain (1997)(1) zu Entlastungsklauseln. Sie wiesen Probanden nach dem Zufallsprinzip einen von zwei möglichen Verträgen zu, die bis auf das Vorhandensein oder Fehlen einer besonders ungeheuerlichen Entlastungsklausel identisch waren.
Sie fanden nicht nur heraus, dass die Probanden glaubten, dass die Entlastungsklausel rechtlich durchsetzbar war, sondern auch, dass sie die Verträge als gleich fair empfanden. Mit anderen Worten, die Probanden in der Bedingung mit der Entlastungsklausel waren der Meinung, dass die Klausel das Unternehmen von der Verpflichtung entbindet, die Verbraucher für die von ihm verursachten Schäden zu entschädigen, aber sie beurteilten den Vertrag nicht als weniger fair als einen Vertrag, der die Möglichkeit einer Entschädigung der Verbraucher offen ließ.
>Kompensation.
Öffentliche Güter: Tatsächlich konnte man Versuchspersonen in einem Experiment mit öffentlichen Gütern (Dawes, McTavish und Shaklee, 1977)(2), die ansonsten bereit waren, über ihre Absicht zu lügen, um miteinander zu kooperieren, im Allgemeinen vertrauen, dass sie ihr Wort halten, wenn sie es explizit in dieser Sprache versprochen hatten, auch ohne Sanktionen für Lügen. Eine der zentralen Erkenntnisse in diesem Bereich ist, dass Individuen Vertragsbruch als moralischen Schaden ernst nehmen, der durch Erwartungsschäden nicht immer vollständig gemildert wird.
>Öffentliches Gut.
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Vertragsbruch: Wilkinson-Ryan und Hoffman (2010)(3) stellten die Hypothese auf, dass Menschen einen Vertragsbruch dann am empörendsten finden, wenn sie den Eindruck haben, dass eine Partei die andere ausnutzt - wenn die nicht vertragsverletzende Partei sich "übervorteilt" fühlt. Um dies zu testen, replizierten sie die Haupteffekte von Wilkinson-Ryan und Baron (2009)(4), betrachteten aber Gefühle von Verrat und Ausbeutung als Mediatoren des Effekts. Wir fanden heraus, dass Schaden bei Verträgen, aber nicht bei Delikten, als Verrat empfunden wird, und dass die Versuchspersonen, wenn sie Verrat wahrnahmen, mit Wut und Verlegenheit reagierten, was wiederum ihre Schadenseinschätzung in die Höhe trieb. In ähnlicher Weise fanden die Probanden, dass ein gieriger Vertragsverletzer sich respektloser verhält als einer, der den Vertrag bricht, um einen Verlust zu vermeiden, und diese Wahrnehmung von Respektlosigkeit erklärte einen Großteil der Diskrepanz bei den Schadensersatzzahlungen.
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Form von Verträgen: Manche Verträge fühlen sich auch "verletzungsanfälliger" an als andere, oft in Abhängigkeit von der Vertragsform oder -geschichte. Feldman und Teichman (2011)(5) untersuchten die Bereitschaft zum Vertragsbruch im Kontext einer Durchsetzung mit geringer Wahrscheinlichkeit, indem sie die Probanden baten, sich als Bauunternehmer bei einer Hausrenovierung vorzustellen, die durch die Verwendung eines minderwertigen Produkts Geld sparen könnten.
Individuen/Parteien: Hoffman und Wilkinson-Ryan (2013)(6) fanden heraus, dass die formale Tatsache, per Gesetz Vertragspartei zu sein, es weniger wahrscheinlich macht, aus dem Vertrag auszusteigen, selbst
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wenn die Rücktrittsmöglichkeit in ein straffreies Zeitfenster fällt.

1. Stolle, Dennis P. and Andrew J. Slain (1997). "Standard Form Contracts and Contract Schemas: A Preliminary Investigation of the Effects of Exculpatory Clauses on Consumers' Propensity to Sue." Behavioral Sciences and the Law 15:83-94.
2. Dawes, Robyn M., Jeanne McTavish, and Harriet Shaklee (1977). "Behavior, Communication, and Assumptions About Other People's Behavior in a Commons Dilemma Situation." Journal of Personality and Social Psychology 35: 1-11.
3. Wilkinson-Ryan, Tess and David A. Hoffman (2010). “Breach is for Suckers.” Vanderbilt Law Review 63: 1003–1045.
4. Wilkinson-Ryan, Tess and Jonathan Baron (2009). "Moral Judgment and Moral Heuristics
in Breach of Contract." Journal of Empirical Legal Studies 6: 405-423.
5. Feldman, Yuval and Doron Teichman (2011). "Are All Contractual Obligations Created Equal?" Georgetown Law Journal 100: 5—2291.
6. Hoffman, David A. and Tess Wilkinson-Ryan (2013). "The Psychology of Contract Precau-
tions." University of Chicago Law Review 80: 395—445.

Wilkinson-Ryan, Tess. „Experimental Psychology and the Law“. In: Parisi, Francesco (Hrsg.) (2017). The Oxford Handbook of Law and Economics. Bd. 1: Methodology and Concepts. NY: Oxford University Press

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.
Experimentelle Psychologie

Parisi I
Francesco Parisi (Ed)
The Oxford Handbook of Law and Economics: Volume 1: Methodology and Concepts New York 2017

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